- ndz wrz 27, 2020 6:20 pm
Ja, ja Supernova, Oberlehrerhaft
vielleicht sollte man endlich begreifen, dass alles, was vor dem 20.03.2016 nicht mehr gilt! Und dass sich die Bedingungen ab diesem Zeitpunkt geändert haben! Ich verweise hier nochmals auf den § 505b Abs. 2 Satz 3 BGB hin!
§ 505b Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen
(1) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen können Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung Auskünfte des Darlehensnehmers und erforderlichenfalls Auskünfte von Stellen sein, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten, die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern genutzt werden dürfen, zum Zweck der Übermittlung erheben, speichern, verändern oder nutzen.
(2) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen hat der Darlehensgeber die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers auf der Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen des Darlehensnehmers eingehend zu prüfen. Dabei hat der Darlehensgeber die Faktoren angemessen zu berücksichtigen, die für die Einschätzung relevant sind, ob der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag voraussichtlich nachkommen kann. Die Kreditwürdigkeitsprüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Wohnimmobilie den Darlehensbetrag übersteigt, oder auf die Annahme, dass der Wert der Wohnimmobilie zunimmt, es sei denn, der Darlehensvertrag dient zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie.
(3) Der Darlehensgeber ermittelt die gemäß Absatz 2 erforderlichen Informationen aus einschlägigen internen oder externen Quellen, wozu auch Auskünfte des Darlehensnehmers gehören. Der Darlehensgeber berücksichtigt auch die Auskünfte, die einem Darlehensvermittler erteilt wurden. Der Darlehensgeber ist verpflichtet, die Informationen in angemessener Weise zu überprüfen, soweit erforderlich auch durch Einsichtnahme in unabhängig nachprüfbare Unterlagen.
(4) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Darlehensgeber verpflichtet, die Verfahren und Angaben, auf die sich die Kreditwürdigkeitsprüfung stützt, festzulegen, zu dokumentieren und die Dokumentation aufzubewahren.
(5) Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.
Hinzu kommt noch, dass bei einer sofortigen Bankfinanzierung
- dass kein Darlehensnehmer erfährt:Wer noch über die gleiche Bank, das gleiche Objekt als Darlehensobjekt finanziert werden soll.
- dass kein Darlehensnehmer erfährt:Wer noch über die gleichen Bankberater, das gleiche Objekt als Darlehensobjekt finanziert werden soll.
Viele Kunden haben nicht begriffen, dass der angebliche Bankberater absolut von der finanzierenden Bank abhängig ist! Abhängigkeiten von seinen Prinzipalen sind weder öffentlich noch sichtbar, einzig das Vertragsrecht zwischen dem Bankberater und seinem Prinzipal entscheidet dies.
Auffällig ist, dass der Bankberater nur eine Seriosität den Kunden vorgaukeln braucht, um akzeptiert zu werden! Es stellt sich allein wegen seiner Prinzipale die Frage nach Berufserfahrung erst gar nicht, ebenso nicht, wie lange schon der persönliche Bankberater in Sachen Finanzierung schon für sein Prinzipal tätig ist!
Das kaschiert elegant, dass der Bankberater woanders wegen Unstimmigkeiten oder einer Neuausrichtung des Altarbeitgebers seinen Job verloren hat!
Während bei den gewerblichen Vermittlern gemäß Gewerbeordnung, die Vermittlung von mehreren Darlehen durch unterschiedliche Kunden gleichzeitig für ein Objekt als Parteienverrat mit einem Zulassungsentzug geahndet wird und dann als dauerhaftes Berufsverbot gilt!
Darf dies die Bank ausführen! Ob dies zugunsten bzw. im Sinne des zukünftigen Schuldners ist, dürfte zweifelhaft sein!
Außerdem verfügen die meisten Banken über eine Menge Informationen über die Fähigkeiten ihrer eigenen Kunden (Zahnärzte,...). Durch die Fokussierung auf deren Zinssätze erhält eine Bank eine erhebliche Informationen über die zu verkaufenden Objekte durch irgendwelche fremde Immobilienkäufer, auch über Objekte, die nicht über ihr Portal gegangen sind!
Was aber nicht immer im Interesse des Fremd suchenden Schuldners verwendet wird!
Wie heißt das Lied von Andrea Berg: Du, Bankberater, hast mich tausendmal belogen!, wie wahr, wie wahr!
Jeder, der einmal eine Anfrage zur Finanzierung gestellt hat, dem stelle ich mal eine Frage: Habt ihr je erfahren, warum die Finanzierung so lange dauerte bzw. nicht zustande kam!
Eine Lösung: Dass eventuell mehrere Schuldner für das gleiche Objekt beim gleichen Gläubiger gegeneinander ausgespielt wurden sind? Schon mal daran gedacht?
Hey Goldmarkt, die Abizeit ist um, auch die Studizeit ist abgelaufen!
Damit drängt sich eine Frage auf: Wo sind die Alt-68er heute mehrheitlich geblieben? Die fahren heute mit ihren bezahlten Benzen durch die Lande, haben ein, zwei Häuser bezahlt, eine riesige Rente und sogar Enkelkinder und Enkelkinder!
Und das Beste kommt zuletzt: Die lachen heute über Greta bei der Demo aus!, denn die zukünftigen Umweltprobleme mit Windstärken 13 bis 20 ziehen nur an ihrem Grabstein bzw. völlig an ihrem Hintern vorbei!
Willkommen in der Realität!
bruno68