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Hallo Roland,
zunächst einmal möchte ich Ihnen zu Ihrer Vorstellungskraft gratulieren. Nur wird Ihnen diese leider überhauptnichts nützen! Es sei denn, Sie können Ihren Arbeitgeber überzeugen Ihnen entsprechend mehr Gehalt zu zahlen.
Wie schon geschrieben wurde, müssen Sie heute nachweisen 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze zu verdienen. (früher nur 1Jahr) Erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht, sind Sie laut SGB als Angestellter automatisch versicherungspflichtig in der GKV! Damit dies auch schön so bleibt und alle besserverdienenden auch weiterhin zu irrsinnigen Höchstbeiträgen zwangsversichert werden können, erhöht der Gesetzgeber mit Regelmäßigkeit die Versicherungspflichtgrenze! Sind Sie doch mit Ihrem Einkommen der GKV liebstes Kind! Lag die Grenze in 2009 noch bei 48.600 [url]euro[url]euro[url]euro[url]euro[url]euro
Was der Lautrer schreibt ist grundsätzlich eine gute Sache. Allerdings macht die Versicherung einer Anwartschaft nur dann Sinn, wenn ich absehen kann in naher Zukunft versicherungsfrei zu werden, oder es war und versicherungspflichtig werde und damit meine Gesundheitsdaten aufrecht erhalte.
Da Sie aber nun in der Situation sind sich auch weiterhin solidarisch verhalten zu müssen, ist der vorgeschlagene Abschluss von Ergänzungs / Zusatztarifen zur bestehenden GKV wirklich empfehlenswert. Zahnersatz und stationäre Leistungen zum Beispiel. Dies müssen Sie individuell entscheiden und Ihre eigenen Prioritäten setzen.
Was der Tiger schreibt ist natürlich wieder mal großer Käse oder er hat sich falsch ausgedrückt! Gerade wenn man ernsthaft erkrankt, ist eine private Krankenversicherung von Vorteil!! Mann sollte hier nicht immer nur den Spareffekt in den Vordergrund stellen.
Ein letzter Punkt noch: Ein kleiner Widerspruch von mir zum Folgeverdienst nach Erfüllung der 3 Jahre zur Versicherungspflichtgrenze. Bin ich als Angestellter/Arbeitnehmer privatversichert und würde im Folgejahr mit meinem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, bin ich zwar wieder versicherungspflichtig in der GKV, es besteht jedoch die Möglichkeit mich einmalig von der Versicherungspflicht befreien zu lassen um in der PKV zu bleiben! Dann ist allerdings eine Rückkehr in die GKV für die Zukunft auszuschließen. Der Befreiungsantrag muss jeweils bis zum 31. März des zutreffenden Jahres bei der GKV vorliegen.
Von der Versicherungspflicht befreit, unabhängig vom Einkommen, sind auch Privat-krankenvollversicherte, die jeweils zum 01.01. des Jahres das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ein Befreiungsantrag ist in diesen Fällen nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Mike
Meine Homepage
"https://www.debeka.de/mia/Mike_Niedermeyer/"
TigerExpert pisze: Niech to dla siebie policzy. Im starszy się jest, tym droższe jest prywatne ubezpieczenie.Och, Tigerze, no teraz to już wystarczy! Co on ma sobie policzyć!? ON NIE MOŻE SIĘ UBEZPIECZYĆ PRYWATNIE !!!!! Patrz wyjaśnienia! I jeśli już tworzy się relacje w zdaniu, to proszę NAILEPIEJ ...... TYMKIEM Ufff...
theo85 pisze: Trudno go obliczyć, jeśli nie wchodzi w grę.Theo przeciw reszcie świata. Czy to pytanie nie zostało już zresztą rozwiązane?
Jeśli dopiero zaczynasz przygodę z kryptowalutami […]
Uważasz więc, że podczas studiów dualnych zarobisz[…]
Do limitu ryczałtu nie płacisz żadnych podatków. J[…]
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