Mann tneub,
wann raffen Sie es, die Bank lebt nur noch, um das Geschäft abzuwickeln. Die VTB Bank kann gegenwärtig, nicht die Bedingung einer ordentlichen Bank erfüllen, nämlich als Kapitalsammel- und als Kapitalausgabestelle zu fungieren.
Damit hat sich diese Bank selber überlebt, denn sie kann gegenwärtig bestimmt nicht ihre laufenden Betriebskosten decken, geschweige einen Gewinn für das Darlehn- und Kreditausfallrisiko erwirtschaften.
Sie darf ja kein Neugeschäft betreiben, sie darf nur noch abwickeln!
Damit ergibt sich die Frage: Woher das Geld nehmen, zur Auszahlung? Aus Neugeschäft, nicht möglich! Transfer aus Russland? Mit Ausschluss aus Swift-System? Unmöglich! Das Geld einfliegen? Mit welchen Flugzeug, über welches Land? Mit dem Auto durch das Land? Durch Polen oder Ungarn? Beschlagnahmt!
Außerdem ist es naiv zu glauben, dass die AN in den letzten 80 Tagen für ihre Bank kostenfrei gearbeitet haben, geschweige. Die Energie, die Pacht, das Inventar, alles für umsonst?
Genauso wie die Aufsichtsbehörden sich für die Abwicklung bezahlen lassen. Aus der Zwangsmitgliedschaft der Bank bei der EZB und österr. Aufsicht durch Jahresbeitrag und direkten Kosten der Abwicklung.
In Deutschland kostet eine Prüfung einer Bank direkt 10 % der entstanden Kosten! Kostet die Prüfung 4 Mill. € so sind direkt 400.000 € an Kosten zu zahlen. So steht es in KWG!
Bei der VTB Bank sind Aufsicht und Vorstand zurückgetreten! Dies wurde durch Personal der Bafin zwangsersetzt. Diese Kosten werden vorrangig aus, den zurücklaufenden Kreditgeschäft laufenden bedient.
Der Rest vom vorhandenen Vermögen wird den Privatkunden vorrangig ausbezahlt, Unternehmer und Städte, Gemeinden und sonstige gewerbliche hinzukommt etliche Änderungen!
[QUOTE]Konsequenzen bei der Einlagensicherung
15. Dezember 2021: Einlagen von Versicherern, Fonds und öffentlich-rechtlichen Anstalten ab 2023 nicht mehr geschützt
Der Bundesverband deutscher Banken zieht Konsequenzen aus dem Greensill-Debakel. Laut Mitteilung des Verbands schließen private Banken in Zukunft Versicherer, Fondsgesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Anstalten und Körperschaften vom Einlagensicherungsschutz aus. Von der Reform unberührt bleibt der gesetzliche Einlagenschutz, der bei einer Bankenpleite bis zu 100.000
euro pro Kunde abdeckt. Professionelle Investoren sowie Bund, Länder und Kommunen sind bereits seit 2015 ausgeschlossen.
Auch der Schutzumfang der Kundeneinlagen soll reduziert und schrittweise Obergrenzen eingeführt werden. Für private Sparer und Stiftungen sind ab 2023 maximal 5 Millionen
euro pro Bank abgesichert, ab 2025 noch 3 Millionen
euro. Ab 2030 gilt der Schutz nur noch für Einlagen in Höhe von höchstens 1 Million
euro. Für Unternehmen soll der Schutzumfang von 2023 an bis zu 50 Millionen
euro betragen. Ab 2025 sinkt der Betrag zunächst auf 30 Millionen
euro und 2030 auf 10 Millionen
euro pro Bank. „Mit der tiefgreifenden Reform ziehen wir die Konsequenz aus den Erfahrungen der Schadensfälle in der jüngeren Vergangenheit. Der Fall Greensill markiert hier eine Zäsur“, sagt Verbandspräsident Christian Sewing in der Mitteilung.
22. Juni 2021: Keine Beratung der BaFin für Kommunen nach Greensill-Pleite
Laut ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt die Bundesregierung die Bereitstellung von Beratungsangeboten für Kommunen zu den Themen Geldanlage und Einlagensicherung ab. Eine solche Bereitstellung sei keine Aufgabe, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) obliege, begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung in einer Mitteilung aus dem Bundestag. Hintergrund für die Kleine Anfrage ist die Insolvenz der Greensill Bank und der damit einhergehende mögliche Verlust kommunaler Einlagen. Ob Haftungsansprüche für Kommunen gegenüber der BaFin bestünden, liege im Fall einer Klage bei den zuständigen Gerichten, schreibt die Bundesregierung.
3. Juni 2021: Bankenverband überprüft Risikomanagement
Wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) auf Nachfrage der Börsen-Zeitung bestätigt hat, soll das Risikomanagement des Prüfungsverbands als Konsequenz der Greensill-Pleite anders ausgerichtet und das Personal auf den Prüfstand gestellt werden. BdB-Hauptgeschäftsführer Christian Ossig hat zudem bereits signalisiert, dass der Verband die freiwillige Einlagensicherung überprüfen will. Der Entschädigungsfall der Greensill Bank betrug insgesamt über 3 Milliarden
euro.
Ab dem 1. Oktober 2017 sind die Einlagen von Kreditinstituten, Finanzinstituten, Wertpapierfirmen und Gebietskörperschaften nicht mehr vom freiwilligen Einlagensicherungsfonds der Privatbanken geschützt. Die kommunalen Spitzenverbände hatten vor der Beschlussfassung gegenüber dem Bankenverband darauf aufmerksam gemacht, dass Kommunen von diesem Zeitpunkt an nur noch eingeschränkt mit Privatbanken zusammenarbeiten könnten. Sie können sie mal unter der Web-Seite:
https://www.derneuekaemmerer.de/fina...zskandal-7616/
Informieren.Welche Änderungen in den letzten 6 Jahren eingetreten sind und zukünftig eintreten werden.
Da es sich auch hier, um Mrd. € Beträge geht, werden auch mehrstellige Mill. € Beträge als Schulden überbleiben. Weil keiner für umsonst arbeitet!
bruno68