"Hallo Bola79,
die Sache mit der Entgeltumwandlung haben Sie richtig verstanden. Die Besteuerung wird in die Zukunft verlagert. Und der Staat wird in Zukunft vermutlich nicht weniger Hunger nach Steuern haben... So ist das auch bei anderen Altersvorsorgeprodukten, bei denen es jetzt Steuervorteile und/ oder Zulagen zu kassieren gibt. Danach schlägt das Finanzamt gnadenlos zu und Sie können kaum was dagegen machen! Da aber die Finanzbranche einheitliche Ausbildungsstandards hat, was zum Einen nicht schlecht ist, singen auch so ziemlich alles das gleiche Lied! Dazu gibt es auch tolle (Analyse)Software, die Überzeugungsarbeit leisten soll, wenn dem Finanzberater das Latein ausgeht.
Ich unterstelle jetzt niemandem eine Provisionsjagd, Geld zu verdienen ist völlig legitim! Ich biete Ihnen folgende Ausführung zum Thema Provision an: Gebundene Vertreter haben etwas geringere Abschlussprovisionen, dafür meistens ein monatliches Fixum. Selbständige Finanzberater, die kein festes Einkommen haben, haben in der Regel etwas höhere Provisionen. Finanzprodukte sind aber deshalb weder günstiger, noch teuer bei dem einen oder anderen Anbieter. Zu meiner Zeit, als ich noch aktiv vermittelt habe, gab es auf den Abschluss einer Fondspolice/ Lebensversicherung/ betriebliche Altersvorsorge zw. 4,5 bis 5,5 % Provision bezogen auf die Summe, die der Kunde insgesamt über die Laufzeit einzahlen wird.
Ein Beispiel mit groben Runden Zahlen um das Prinzip zu verstehen. Wenn ich jetzt z.B. einen 100,-€ Sparvertrag aus dem Nettoeinkommen abschließe, mit einer Laufzeit von 30 Jahren, so zahlt der Kunde theoretisch 36.000,-€ während der Vertragslaufzeit ein (100,-€x12 Monatex30 Jahre). Wenn ich mit dem Kunden eine Entgeltumwandlung abschließe und er weiterhin auf etwa 100,-€ netto verzichtet, so spart er aber ca. 200,-€ brutto in den Vertrag ein. 200,-€x12Monatex30 Jahre Laufzeit macht dann 72.000,-€ Summe für die Provisionsbewertung.
Unabhängig also davon, ob der Finanzberater 3% oder 5% Abschlussprovision erhält, im Falle der Entgeltumwandlung ist der Verdienst doppelt so hoch...
Ein Bausparvertrag hat je nach Gesellschaft ca. 1-1,5 % Abschlusskosten auf die Bausparsumme. Es gibt mit Sicherheit auch da Abweichungen, wie Rückerstattung der Abschlussgebühr nach x Jahren Laufzeit und Sonderboni... Dabei können Sie bestimmt eine Bausparsumme wählen, die dann weniger kostet (etwa Summe VWL über 7 Jahre + Zulagen Mal 2) Und ja, so lukrativ ist es für den Berater nunmal nicht (1%-1,5% von vielleicht 5.000,-€ bis 10.000,-€)... Nach 7 Jahren können Sie das Geld mit Zulagen entnehmen und für beliebige Zwecke verwenden und unter Umständen können Sie den Bausparvertrag weiter ansparen und müssen ihn nicht kündigen (damit fällt keine zusätzliche Abschlussgebühr wieder an)...
Der Höhe nach, werden Sie nach 7 Jahren Laufzeit und nur VWL Beiträge bei einem Bausparvertrag kaum ein neues Auto finanzieren können. Wohnwirtschaftliche Verwendung ist angesagt, oder Geld auszahlen lassen, es sei denn, sie sind unter 25.
Bei der Entgeltumwandlung reduziert sich Ihr Bruttoeinkommen. Damit reduziert sich auch der Anteil des Bruttoeinkommens, auf welches Sozialleistungen entrichtet werden...
Ich habe jetzt keine Berechnung angestellt. Prinzipiell ist die Frage, warum Sie eine Rente wollen? Eine Einmal(aus)zahlung kann man vererben. Oder man kann mit der Einmalauszahlung (vielleicht) zusätzliches Eigentum erwerben, welches man auch (über Generationen) weitervererben kann...
Die Variante, sich VWL aufs [url]konto[/url] auszahlen zu lassen, geht am besten, wenn Sie bereits Eigentum haben, vorher geht es dann, wenn Sie z.B. mit den Eltern wohnen und Ihren Eltern mit der Finanzierung helfen!;-)
Wenn Sie nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz im Internet suchen, finden Sie unter §2 sämtliche Möglichkeiten.
Die Überweisungsanweisung sendet man an die Personalabteilung des Arbeitgebers. Hier mein Musterschreiben:
Personalnummer:
Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. d) des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) können vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers zur Erfüllung von Verpflichtungen verwendet werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Eigentum eingegangen wurden.
Zum Erwerb der Eigentumswohnung in PLZ Ort, Straße, wurde von der Bank/ Bausparkasse/ Kredithai ein Darlehen gewährt, das verzinst und getilgt werden muss.
Ich bitte Sie daher, die vermögenswirksamen Leistungen, die ich von Arbeitgeber AG/ GmbH erhalte, das sind X €, ab sofort auf das nachstehende [url]konto[/url] zu überweisen, damit ich diesen Betrag zur Tilgung des bei der Bank/ Bausparkasse/ Kredithai bestehenden Darlehens verwenden kann.
Empfänger:
Name, Vorname
Kontonummer/ IBAN:
Name der Bank:
Bankleitzahl/ BIC:
Verwendungszweck:
Zur Tilgung des Darlehens bei der Bank/ Bausparkasse/ Kredithai
Die vermögenswirksamen Leistungen können nicht direkt an Bank/ Bausparkasse/ Kredithai überwiesen werden, weil die Bank während der zur Zeit noch bestehenden Zinsbindungsfrist keine Sondertilgungen akzeptiert.
Bitte veranlassen Sie, dass der Arbeitgeber AG/ GmbH nur noch den Betrag von X € als vermögenswirksame Leistungen anlegt. Aus meinem Nettoeinkommen sollen keine Beträge mehr angelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wann die Überweisung aufs [url]konto[/url] Sinn macht? Wenn man etwas schneller sein Immobiliendarlehen getilgt haben möchte.
Die Bankberater machen eine Schmalspurausbildung was Versicherungs- und Altersvorsorge angeht. Höchstens schließen sie vielleicht die Ausbildung zum Versicherungsfachmann/ frau. Wenn Sie einen Versicherungsfachwirt (nicht Bankfachwirt) vor sich sitzen haben, weiß dieser in der Regel mehr. Außerdem sind sie durch die Vorgaben Ihres Arbeitgebers streng in ihren Möglichkeiten limitiert!
Schöne Grüße aus dem Raum Karlsruhe sendet Ihnen
Mario Celic"